Luftreinhaltung / Feuerungen

Fachgebiet

Worum es im Fachgebiet Luftreinhaltung geht?


Das Fachgebiet Luftreinhaltung beschäftigt sich mit den kommunalen Aufgaben im Bereich der Lufthygiene. Dies betrifft einerseits den Umgang mit Klagefällen, andererseits die auf Gemeindestufe zugewiesene Vollzugsaufgaben, z.B. die amtlichen Feuerungskontrollen, das Durchsetzen der notwendigen Sanierungen etc..

Herausforderung
Öl- und Gasfeuerungen werden dank modernster Verbrennungstechnologie immer sauberer und effizienter. Dadurch werden aber auch Wartung, Unterhalt und die Kontrolle solcher Anlagen anspruchvoller. Zudem steigt die Zahl der Holzfeuerungen, welche zwar aus energetischen Gründen gefördert werden, aber die Luft mit Feinstaub belasten. Daher müssen diese Anlagen bezüglich Betrieb, Brennstoffe, Abgasreinigung und Kontrolle optimiert werden.

Wir unterstützen Sie dabei
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Feuerungskontrolle und organisieren Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung der Feuerungskontrolleure. Von unserem Know-how in der Messtechnik, Klagebearbeitung, Massnahmen zur Schadstoffminderung und Ausbildung können Sie jederzeit profitieren.

Ein guter Tipp: Ökologische Anzündhilfen sind ein kreatives Geschenk für alle, die gerne grillieren oder mit Holz feuern.

Häufige Fragen

zur Luftreinhaltung

Welches Heizungssystem ist richtig?

Zuerst muss die Liegenschaft analysiert und der Energiebedarf ermittelt werden. Dazu sind die Möglichkeiten der Heizungssysteme zu prüfen und es ist eine Kosten / Nutzenanalyse zu errechnen. Beachten Sie die entsprechenden Förderprogramme Ihrer Gemeinde und Ihres Kantons. Die bestehende oder die neue Bausubstanz muss berücksichtigt werden und für Umweltbewusste spielt sicher auch die Ökobilanz eine Rolle.

Was ist der Sinn und Zweck der Feuerungskontrolle?

Die rechtlich vorgeschriebene periodische Feuerungskontrolle gibt Ihnen Gewähr, dass Ihre Öl-, Gas-, oder Holzfeuerung die lufthygienischen und energetischen Anforderungen der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) erfüllt. Muss die Anlage anlässlich einer Kontrolle beanstandet werden, wird Ihr Servicemonteur die Anlage so einregulieren, dass die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte der LRV wieder eingehalten werden.
Kann eine Anlage nicht mehr einreguliert werden, haben Sie mit dem Feuerungskontrolleur oder der Feuerungskontrolleurin Ihrer Gemeinde einen neutralen Berater bzw. eine neutrale Beraterin. Diese Kontrollpersonen haben in den meisten Fällen die eidgenössische Berufsprüfung für die Durchführung der Feuerungskontrolle erfolgreich abgeschlossen und sind im Besitze des eidgenössischen Fachausweises als Feuerungskontrolleur/-in. Sie kennen die Rechtsgrundlagen im Bereiche der Luftreinhaltung und die lufthy-gienischen Zusammenhänge und können Sie entsprechend beraten. 
Ihre Fragen, beispielsweise betreffend einer Anlagesanierung, werden somit durch ausgewiesene Fachpersonen kompetent und ohne Interessenkonflikte beantwortet.
Den Gemeinden stehen die Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen mit dem eidgenössischen Fachausweis bei der Bearbeitung von lufthygienischen Nachbarschafts-Klagen als sachkundige Fachleute zur Verfügung.

über die illegale Abfallverbrennung

Dürfen meine Nachbarn im Garten ihre Schnittabfälle verbrennen?

Grundsätzlich dürfen laut der Luftreinhalte-Verordnung Abfälle nur in dafür geeigneten Anlagen verbrannt oder thermisch zersetzt werden (z.B. Kehrichtsverbrennungsanlagen, Altholzfeuerungen usw.).
Von dieser lufthygienischen Anordnung ausgenommen sind natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Diese dürfen auch ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Sogenannte Mottfeuer sind somit illegal und verboten.
Halten Ihre Nachbarn die vorgenannten «Spielregeln» ein, dürfen sie ihre trockenen Garten-Schnittabfälle im Freien verbrennen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass viele Gemeinden solche Gartenfeuer verboten haben, da sie für ihre Bürger und Bürgerinnen eine gut funktionierende Grünabfuhr anbieten.

Warum sollen grundsätzlich nebst den natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfälle keine anderen Abfälle im Freien – aber auch nicht in Holzfeuerungen – verbrannt werden?

Im Freien oder in Holzfeuerungen verbrannte Abfälle hinterlassen in der Luft zum Teil hochgiftige Schadstoffe – beispielsweise die krebserzeugenden Dioxine und Furane – die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken.
Die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA‘s) haben wirkungsvolle Abgasreinigungsanlagen und sind mit Hochkaminen ausgerüstet. Deshalb ist die Schadstoffbelastung durch KVA’s bis zu 1000-fach kleiner als bei einer illegalen Abfallverbrennung und die Schadstoffe werden erst noch in grosser Höhe ausgestossen 

Welche lufthygienischen Anforderungen haben Grill- und Lagerfeuer und was muss dabei beachtet werden?

Als Brennstoff nur natürliches Holz und Holzkohle benutzen und das Feuer so betreiben, dass keine lästigen Rauch- und Geruchseinwirkungen die Nachbarn stören. Wird dies eingehalten, steht dem Grillgenuss nichts im Wege. 
Papier ist als Anzündhilfe ungeeignet. Besser sind die im Detailhandel sowie in Bau- und Hobbymärkten erhältlichen natürlichen Anzündhilfen. Gute Beispiele sind wachsgetränkte Holzwolle und spezielle Anzündhilfen, die in Behindertenwerkstätten hergestellt werden.

An diese Person können Sie sich bei Fragen wenden:

Jonas Wieland
Tel. 041 670 20 12

Weitere Informationen finden Sie unter:
SVG

Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik

SVG-Geschäftsstelle
Mühleweg 30b
5703 Seon